Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Kitas, Schulen und andere Einrichtungen

Für Mitarbeitende in Kindergärten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Abrechnung über die Berufsgenossenschaft, bitte beachten sie das Hausmeister, Hauswirtschaftskräfte und andere über die BGW abgerechnet werden.


Hinweis: Die Mindestteilnehmerzahl für einen Inhousekurs sind acht Personen.